Garantieservice


Der Verkäufer ist für die Konstruktion und Herstellung von Hubarbeitsbühnen verantwortlich; der Käufer ist für Lagerung, Pflege, Wartung und Betrieb der Maschine verantwortlich und muss sie gemäß nationalen und internationalen Industriestandards sowie den Spezifikationen der Betriebsanleitung verwenden.

1. Garantieumfang
Der Garantieumfang umfasst in der Regel die Hauptkomponenten und Schlüsselfunktionen der Anlage, schließt jedoch Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien oder Schäden durch äußere Einflüsse (wie Naturkatastrophen, höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung usw.) aus. Während der Garantiezeit stellt der Verkäufer bei Problemen und Ausfällen des Produkts selbst kostenlose Reparaturteile bereit und bietet technischen Support, um den Käufer beim Teileaustausch zu unterstützen. Wenn die Anlage außerhalb der Garantiezeit oder aufgrund unsachgemäßer Bedienung, höherer Gewalt oder natürlicher Faktoren ausfällt bzw. Teile beschädigt werden, stellt der Verkäufer eine angemessene Teilegebühr in Rechnung. Benötigt der Käufer Vor-Ort-Reparaturen, trägt der Gerätekäufer alle anfallenden Kosten.

2. Spezifische Ausschlussklauseln

Menschlich verursachte Schäden: Geräteschäden durch unsachgemäße Bedienung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Beschädigung sind nicht durch die Garantie abgedeckt.

Abnormale Nutzung: Wird das Gerät außerhalb seines Auslegungsbereichs oder der Umgebungsbedingungen (z. B. übermäßige Temperatur, übermäßige Feuchtigkeit usw.) betrieben oder gelagert, sind daraus resultierende Ausfälle nicht durch die Garantie abgedeckt.

Naturkatastrophen und höhere Gewalt: Geräteschäden durch Naturkatastrophen und höhere Gewalt sind nicht durch die Garantie abgedeckt.

Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien: Filterelemente, Hydrauliköl, Motoröl, Gleitstücke, Ketten, Batterien und andere Verschleißteile sowie Verbrauchsmaterialien sind nicht durch die Garantiebedingungen abgedeckt.

Unbefugte Reparaturen und Modifikationen: Wird das Gerät während der Garantiezeit ohne Genehmigung des Herstellers oder Verkäufers repariert oder modifiziert, ist es nicht durch die Garantie abgedeckt und die Garantieberechtigung wird beeinträchtigt.

3. Ablauf der Beantragung des Garantieservice

Kontakt zum Hersteller: Bei einem Geräteausfall sollte der Käufer zunächst den Verkäufer oder Hersteller kontaktieren, den Fehler erklären und relevante Dokumente wie Kaufnachweis und Garantievereinbarung vorlegen.

Fehlerbestätigung: Der Verkäufer oder Hersteller verlangt vom Käufer eine detaillierte Beschreibung des Gerätefehlers, Fotos oder Videos und weitere Nachweise, um den Fehler zu bestätigen.

Reparatur oder Ersatz: Sobald bestätigt ist, dass der Fehler unter die Garantie fällt, stellt der Verkäufer kostenlose Reparaturteile bereit und bietet technischen Support zur Unterstützung beim Teileaustausch.

Abnahme und Feedback: Nach Abschluss der Reparatur oder des Austauschs sollte der Käufer das Gerät prüfen, um sicherzustellen, dass das Problem behoben wurde. Gleichzeitig kann der Käufer dem Verkäufer Feedback zum Garantieservice geben.